Sachkundenachweis

In Niedersachsen ist es seit Juli 2013 für jeden Hundehalter Pflicht, der seinen Hund nach dem 1.Juli 2011 angeschafft hat, einen Sachkundenachweis abzulegen. Die Prüfung besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil. Die Theorie muss vor dem Kauf des Hundes erfolgen und der praktische Teil muss innerhalb von einem Jahr nach dem Kauf abgelegt werden. Beide Teile können bei einer, von der Gemeinde anerkannten, Institution abgenommen werden.

Quelle und weitere Informationen:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Einmal im Monat (donnerstags) biete ich einen Termin für die theoretische Prüfung an. Die Vorbereitung auf die praktische Prüfung findet in einer geschlossenen Gruppe statt, den entsprechenden Prüfungstermin gibt es auf Anfrage.